Allgemeine Geschäftsbedingungen LKS Lektorat und Korrektorat Lorenz
Stand: 1. Januar 2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und allgemeine Bedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr von LKS Lektorat und Korrektorat Wolfgang Lorenz, nachfolgend
Diensteanbieter bzw. LKS LORENZ genannt, gegenüber allen Auftraggebern.
LKS LORENZ erbringt die auf der Internetseite angebotenen Dienstleistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spezielle
Kundenbedürfnisse müssen separat verhandelt werden.
Diese AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und
gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
1.1. Anwendungsbereich
LKS LORENZ bietet Datenbearbeitungsdienste an, die über das Internet in aller
Welt zur Verfügung stehen. Die Datenbearbeitungen werden ausschließlich von LKS
vorgenommen, bei Fachtexten können auch beauftragte Übersetzer, Korrektoren,
Lektoren, Redakteure und andere qualifizierte freie Mitarbeiter zum Einsatz
kommen.
1.2. Angebote und Aufträge
Angebote vom LKS LORENZ sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Verträge über
Fertigstellungsfristen sowie Änderungen und Ergänzungen der mit dem Auftraggeber
getroffenen Vereinbarungen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung vom
LKS LORENZ verbindlich. Der Auftrag für das Korrekturlesen, das Lektorat oder
die Texterstellung ist angenommen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche
Mitteilung erhalten hat, in der LKS LORENZ die Annahme des Auftrags bestätigt.
Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber
keine Ansprüche ableiten.
2. Leistungen
Der Dienst „Korrektorat“ beinhaltet insbesondere die Korrektur signifikanter
orthografischer und grammatikalischer Mängel, inkl. Satzzeichenfehler. Die
Überprüfung orientiert sich an den aktuellen Regeln der deutschen
Rechtschreibung. Grundlage hierfür ist der Duden in der aktuellen Fassung. LKS
LORENZ wird auch leichte und offensichtliche Korrekturen des Stils vornehmen –
dieses geschieht allerdings im Rahmen einer Kulanz. Das heißt, der Kunde hat im
Rahmen des Korrektorats keinen Anspruch auf umfangreiche Stilkorrekturen.
Dafür wird der Dienst Lektorat angeboten.
Korrekturen der inhaltlichen Stimmigkeit, der Silbentrennung und der
Textformatierung sind von der Dienstleistung ausgeschlossen.
3. Auftragsabwicklung
Der Auftraggeber erteilt dem LKS LORENZ einen schriftlichen Auftrag. Dieser
enthält den Auftragsgegenstand, die Termine und – wenn vorher vereinbart – die
Kosten. Die korrigierten Texte erhält der Auftraggeber per Post, Fax oder als
Datei zurück. Entstehen zusätzliche Kosten durch den Versand der Texte
(Expressversand, Kurier etc.), verpflichtet sich der Auftraggeber zur Übernahme.
LKS LORENZ haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische
Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Alle Verpflichtungen
vonseiten des LKS LORENZ sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte
entsprechend der vereinbarten Versandart nachweisbar in den Versand gegeben
wurden. Dem Auftraggeber obliegt die Überprüfung auf Vollständigkeit der
übersandten Texte. Für unvollständige Lieferungen und daraus resultierende
Schäden übernimmt LKS LORENZ keine Haftung. LKS LORENZ ist ebenfalls nicht
haftbar zu machen für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine
unklare oder unrichtige Auftragserteilung, durch Fehler oder missverständliche
oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsfrist
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19 %. Bei umfangreichen
Aufträgen oder unbekannten Auftraggebern kann eine Anzahlung in Höhe von 10 %
der Auftragssumme, mindestens aber 50,00 Euro oder eine Zahlung in Raten
entsprechend der fertig gestellten Textmenge verlangt werden.
LKS LORENZ kann den Vertragsschluss mit Erstkunden von der Vorlage eines
schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung, einer Identifikation
des Auftraggebers bzw. von der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank
abhängig machen.
Preise und Konditionen gelten nur für den Vertrag, für den sie vereinbart
wurden. LKS LORENZ berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die
Textbearbeitung abzüglich der vereinbarten Anzahlung unmittelbar nach der
Fertigstellung oder – wenn vereinbart – mit einer monatlichen Sammelrechnung.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der
Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Hat der Rechnungsbetrag LKS LORENZ nicht
innerhalb dieser Frist erreicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es
einer Mahnung bedarf. Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der
Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden dem LKS LORENZ Umstände bekannt,
die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können, hat der LKS LORENZ
das Recht, jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig zu machen sowie
gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen.
6. Lieferfristen
Termine können zwischen dem LKS LORENZ und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Ist kein konkreter Termin vereinbart, wird der Auftrag in einem angemessenen
Zeitraum erfüllt. In diesem Fall haftet der LKS LORENZ nicht für Schäden, die
dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Fristversäumnis entstehen. Sollte ein
Termin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich der LKS LORENZ, den
Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin
vorzuschlagen. Der Auftraggeber hat im Falle einer erheblichen
Terminüberschreitung das Recht, von dem Auftrag zurückzutreten, jedoch ohne dass
er von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden wird.
Tritt der Kunde aus nicht von LKS LORENZ verursachten Gründen vom erteilten
Auftrag zurück, so besteht für den Kunden Zahlungspflicht für den bis zu diesem
Zeitpunkt entstandenen Aufwand.
7. Nutzungsrecht und Vertraulichkeitserklärung
LKS LORENZ verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der
zu bearbeitenden Texte. Bei elektronischer Übermittlung kann jedoch der Zugriff
unbefugter Dritter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. LKS
LORENZ haftet nicht für solche Eingriffe Dritter. LKS LORENZ ist berechtigt, im
Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des
Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter
keinen Umständen an Dritte weitergegeben. LKS LORENZ ist auch berechtigt, aber
nicht verpflichtet, eine Kopie von dem zu bearbeitenden Text zu erstellen und
diese bis zum Ablauf eventueller Ansprüche des Auftraggebers aufzubewahren.
Der Auftraggeber erhält die räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkten und
exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte. Eingeschlossen ist das Recht zur
Änderung und Weiterübertragung an Dritte. LKS LORENZ behält sich lediglich ein
einfaches Nutzungsrecht vor, um die ordentliche Projektbearbeitung im Sinne
dieser AGB inkl. des Qualitätsmanagements zu gewährleisten.
LKS LORENZ verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren,
die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. LKS
LORENZ ist berechtigt, zur Ausführung der Textdienstleistungen Mitarbeiter oder
fachkundige Dritte heranzuziehen. Allerdings nur solche, die sich ebenfalls
dieser Vertraulichkeitserklärung verpflichten.
8. Haftung, Gewährleistung und Beschränkungen
LKS LORENZ verpflichtet sich, Korrektorat und Lektorat so sorgfältig
auszuführen, dass sich im Text möglichst keine Fehler mehr finden. Eine
Textbearbeitung gilt dann als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach
Ablauf des Tages, an dem der bearbeitete Text an den Auftraggeber zurückgesandt
wurde, eine Einwendung erfolgt ist.
Weist der bearbeitete Text trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht
unerheblich, so hat der Auftraggeber den Mangel innerhalb der genannten Frist zu
reklamieren. Der Auftraggeber muss gleichzeitig mit der möglichst genauen
Beschreibung des Mangels eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf
Minderung oder Wandlung. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
LKS LORENZ haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Nicht haftbar
gemacht werden kann LKS LORENZ für mittelbare Schäden, die durch eine
mangelhafte Textbearbeitung seitens des Auftraggebers entstehen und auch nicht
für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige
oder unvollständige Auftragserteilung entstanden sind. Insgesamt haftet LKS
LORENZ nur bis zur Höhe des für die Korrektur-, Lektorats- oder Textleistung in
Rechnung gestellten Nettobetrages.
Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom LKS LORENZ bearbeiteten Texte
entstehen, haftet LKS LORENZ ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Die oben genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch hier.
Der Auftraggeber erkennt zusätzlich und ausdrücklich an, dass eine hohe
Fehlermenge im Ausgangstext z. B. durchschnittlich mehr als 15 (fünfzehn) Fehler
pro Seite sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim
Korrigieren seitens des Auftragnehmers das Erreichen des Ziels beeinträchtigen
kann, sodass auch nach Abschluss des Korrektorats immer noch ein gewisser Rest
an Fehlern verbleiben kann. Die Wiedergabe von Zahlen, Fakten und Eigennamen
erfolgt grundsätzlich nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen,
Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
Da stilistische und inhaltliche Überarbeitungen stark vom Sprachgefühl des
jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich lediglich als
Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber. Eine
Haftung für stilistische Korrekturen und für das Lektorat wird daher
ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
LKS LORENZ ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder
zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zuungunsten
des Auftraggebers haben zur Folge, dass der Auftraggeber das Vertragsverhältnis
innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen
kann. LKS LORENZ weist den Auftraggeber ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht
hin. Kündigt der Auftraggeber nicht, werden die mitgeteilten Änderungen und
Ergänzungen wirksam.
Sind oder werden Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder
ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem
von der ursprünglichen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck in
gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Auf das Vertragsverhältnis
zwischen dem LKS LORENZ und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem
Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und LKS LORENZ ergeben, ist
ausschließlich Chemnitz.
